INSTITUTIONEN
Die satzungsgemäßen Organe der Gemeinde sind die Gemeindeversammlung und der Vorstand. Der Vorstand ist ehrenamtlich zum Wohle der Gemeindemitglieder tätig.
DIE SYNAGOGENGEMEINDE KONSTANZ K.d.ö.R.
Die Synagogengemeinde Konstanz (SG Konstanz) ist eine Einheitsgemeinde und als Ortsgemeinde eine Untergliederung der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden (IRG Baden). Seit dem 29.12.2015 hält die SG Konstanz die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Einzugsgebiet der SG Konstanz umfasst den Landkreis Konstanz und den Bodenseekreis.
DIE SYNAGOGENGEMEINDE KONSTANZ K.d.ö.R.
Die Synagogengemeinde Konstanz (SG Konstanz) ist eine Einheitsgemeinde und als Ortsgemeinde eine Untergliederung der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden (IRG Baden). Seit dem 29.12.2015 hält die SG Konstanz die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Einzugsgebiet der SG Konstanz umfasst den Landkreis Konstanz und den Bodenseekreis.
GEMEINDEVERSAMMLUNG
Die Gemeindeversammlung, zu der alle stimmberechtigten Mitglieder der Gemeinde eingeladen sind, findet mindestens einmal jährlich statt. Die Gemeindeversammlung entscheidet über Satzungsfragen und erteilt dem Vorstand Entlastung. Alle zwei Jahre wählt die Gemeindeversammlung aus seiner Mitte den Vorstand und die Delegierten zum Oberrat. Die Synagogengemeinde hat im September 2016 turnusgemäß gewählt.
VORSTAND
Der Vorstand besteht aus fünf Gemeindemitgliedern. Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und zwei Beisitzern. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gemeinde im Rahmen der Richtlinien der Satzung.
Satzung der Synagogengemeinde
auf Deutsch
Satzung der Synagogengemeinde
auf Russisch
DER VORSTAND STELLT SICH VOR
Vorstandsvorsitzender
Stellvertretende Vorsitzende
Beirat
Delegierte zum Oberrat
Stellvertretende Delegierte zum Oberrat